Fahrzeugart: Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Benötigte Antragsunterlagen:
Theoretischer Unterricht:
Grundstoff:
Praktischer Unterricht:
90 min. Fahrausbildung mit dem Fahrlehrer
keine fahrpraktische Prüfung
Yamaha Neo