Prüfbescheinigung Mofa

Fahrzeugart: Mofa


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

 

Mindestalter: 15 Jahre

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Biometrisches Passbild

Theoretischer Unterricht:

 

Grundstoff:

  • Ersterteilung: 6 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

 

90 min. Fahrausbildung mit dem Fahrlehrer

keine fahrpraktische Prüfung


Yamaha Neo