Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 15 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Unterschriftenaufkleber
(erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
Theoretischer Unterricht:
Grundstoff:
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden
- Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.