Fahrerlaubnisklasse AM

Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

Mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg


Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

 

Mindestalter: 15 Jahre


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Unterschriftenaufkleber
    (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht:

 

Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

 

Zusatzstoff:

  • 2 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

Grundausbildung - keine Sonderfahrten


Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.


Yamaha Aerox