Fahrerlaubnisklasse A

Fahrzeugart: Schwere Krafträder


„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A


Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Unterschriftenaufkleber
    (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht:

 

Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

 

Zusatzstoff:

  • 4 Doppelstunden

Praktischer Unterricht:

    mit

A1oder A2

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind.

zwei Stunden zu je 45 min

5              


3                    

 Schulung auf Autobahnen
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min
3 1

 


BMW F 650 GS 60PS