Fahrzeugart: Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Benötigte Antragsunterlagen:
Theoretischer Unterricht:
Grundstoff:
Zusatzstoff:
Praktischer Unterricht:
mit
A1oder A2 |
||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zwei Stunden zu je 45 min |
5 |
3 |
Schulung auf Autobahnen davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
4 |
2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min |
3 | 1 |
BMW F 650 GS
60PS