Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden
Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Benötigte Antragsunterlagen:
Theoretischer Unterricht:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktischer Unterricht:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
3 |
Schulung auf Autobahnen davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min |
1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min |
1 |