Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr
als 3.500 kg aber nicht
mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Vorbesitz erforderlich: B
Benötigte Antragsunterlagen:
Theoretischer und praktischer Unterricht:
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine
Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.