Fahrerlaubnisklasse L

Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge


a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.


b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25km/h, auch mit Anhänger.


Mindestalter: 16


Benötigte Antragsunterlagen:

 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Unterschriftenaufkleber
    (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)

Theoretischer Unterricht:

 

Grundstoff:

  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden

 

Zusatzstoff:

  • 2 Doppelstunden

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben